Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.01.2023)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der cityroom in Deutschland mit Dritten (Gast/Gästen) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von cityroom.

2. Reservierungen / Weiterverkauf

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Widerruf. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. cityroom behält sich das Recht vor, am Tag der Reservierung, nach 18.00 Uhr bei nicht erscheinen die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch cityroom eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung. cityroom behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte,  Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen cityroom ist nicht zulässig. cityroom ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung / dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

3. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

  • Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Buchstabe a) Satz 3 vorliegt.

  • Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

  • Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 80% für Halbpensions- und 70% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4. Übernachtungspreises

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.

5. Küchenbuchung /-nutzung

Bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 7 Tagen und der Buchung/Nutzung der Küche ist eine wöchentliche Grundreinigung in Höhe von 150 € zu zahlen.

6. Steuern/ Gebühren/ Abgaben

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich cityroom die Preise entsprechend anzupassen.

7. Zahlungsmittel / Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card und American Express in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.

8. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 10.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 09.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

9. Haftung von cityroom

cityroom haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet cityroom für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von cityroom beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von cityroom steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

cityroom weist darauf hin, dass es sich vorbehält, in Ausnahmefällen auch Gäste in einem Umkreis von bis zu 60KM von Gelsenkirchen unterzubringen. In diesen Fällen sorgt cityroom selbstverständlich auf eigene Kosten für einen geigneten Bus/Bahntransfer zwischen Ihrem Unterbringungs – und Ihrem Zielort.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von cityroom auftreten, wird cityroom bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, cityroom rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haftet cityroom nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB). Wobei die Haftung bis zum zehnfachen des Zimmerpreises (von EUR 79 bis höchstens EUR 790) und für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten bis zu EUR 200, begrenzt ist. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache cityroom Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/ -parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens cityroom besteht nicht. cityroom haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. cityroom haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Frühstücksraum/Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

11. Nichtrauchen im Hotel

Das cityroom ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen, oder E-Zigaretten zu verwenden. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat cityroom das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn cityroom einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

12. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist prinzipiell untersagt.

13. Gruppenbuchungen

Für Buchungen ab drei Zimmern können nur garantierte Reservierungen bei entsprechender Vorauszahlung erfolgen. Zusätzlich gelten hier die gesonderten Vertragsbestimmungen des jeweiligen individuellen Angebotes.

14. Schließanlage
Der Gast haftet vollumfänglich für den Verlust seines Zimmerschlüssels, cityroom kann einen Betrag in Höhe von bis zu EUR 2000,00 für den Ersatz der Schließanlage verlangen. Ein Nachweis geringerer Kosten durch den Gast ist möglich.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner der cityroom Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Gelsenkirchen.

cityroom – Inhaber: Mutlu Özcan – Hagenstraße 43 – 45894 Gelsenkirchen

© Juno. All rights reserved. Powered by YOOtheme.